Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
„Travelservice Deluxe“ ist eine Marke der Firma PB Reisen. Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und PB Reisen (Reisebüro/Reisevermittler) zustande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrages), und ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB, § 651w bis § 651x BGB sowie Artikel 250 §§ 1 bis 3, Art. 251 EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Reise über einen Link zu einem Affiliate-Partner kommt der Vertrag zwischen dem Affiliate-Partner und dem Kunden zustande, es gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des Affiliate-Partners.
1 Allgemeine vorvertragliche Informationspflicht
1.1 Soweit Sie uns mit der Vermittlung einer Reisevermittlung (unabhängig, ob Pauschalreise oder sonstige Reiseleistungen) beauftragen möchten, stellen wir Ihnen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung als Reisevermittler die entsprechend vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung.
1.2 Die vorstehenden Informationspflichten besteht noch nicht für ein unverbindliches Beratungsgespräch bezüglich ihrer Reisewünsche.
1.3 Für eine Pauschalreise umfasst die Informationspflicht sämtliche Angaben über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die Identität und Kontaktdaten des Reiseveranstalters, den Reisepreis einschließlich Steuern und ggf. aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten sowie die Zahlungsmodalitäten einschließlich der zu leistenden Anzahlung. Hierzu zählt auch der Hinweis auf eine vorausgesetzte Mindestteilnehmerzahl, allgemeine Pass- und Visumanforderungen.
1.4 Sie können vor Reiseantritt jederzeit vom Vertrag zurücktreten, in diesem Falle gelten die allgemeinen Reise- und Stornobedingungen des Reiseveranstalters.
2 Vertragsschluss
2.1 Mit einem Buchungsauftrag, den sie mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilen können, bieten sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form.
Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
2.2 Bei der Vermittlung von Reiseleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Unsere Dienstleistung umfasst die Vermittlung eines Vertrages zwischen ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft als ihren Vertragspartner für die jeweilige Reiseleistung.
2.3 Wir weisen sie darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Verträgen über Pauschalreisen nach § 651a Abs. 2 BGB sowie sonstige Reiseleistungen nach § 651a Abs. 4, bzw. § 651w BGB und Einzelreiseleistungen, die im Fernabsatz (insbesondere per Telefon, E-Mail, SMS, Messenger- oder sonstige Online-Dienste) abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht besteht. In diesen Fällen bestehen bei Pauschalreisen lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden; in diesem Fall besteht kein Widerrufsrecht.
3 Vertragspflichten als Reisevermittler
3.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Weiterleitung der vom Vertragspartner bereitgestellten Reiseunterlagen.
3.2 Soweit zur Umsetzung ihres Reisewunsches notwendig, sind wir ausnahmsweise berechtigt, von ihren Buchungsvorgaben im Rahmen eines Leistungsbestimmungsrechts nach Maßgabe von § 317 BGB abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen können, dass sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, sie zuvor über die Abweichung zu unterrichten und ihre Einwilligung zu erhalten, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.
3.3 Der Kunde hat Anspruch auf die Zurverfügungstellung einer Bestätigung des Abschlusses eines Pauschalreisevertrags nach Maßgabe von Art. 250 § 6 EGBGB, die wir entweder in Papierform oder elektronisch zur Verfügung stellen.
3.4 Hat der Reiseveranstalter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Sitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat oder im EWR-Raum, haben wir den Kunden gegenüber die sich aus den §§ 651i bis 651t BGB ergebenden Pflichten des Reiseveranstalters, es sei denn, wir können nachweisen, dass der Reiseveranstalter seine Pflichten nach diesen Vorschriften erfüllt.
3.5 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde verantwortlich. Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus geeigneten Informationsquellen oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
3.6 Zur Beschaffung von Visa oder/und sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen und eine entsprechende Vergütung für die Tätigkeit verlangen.
6 Versicherungsvermittlung
6.1 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen werden. Als Reisevermittler erteilen wir lediglich den Hinweis auf den möglichen Abschluss einer der vorgenannten Versicherungsarten und informieren Sie über die Identität und Anschrift des Versicherers.
6.2 Eine Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit die Prämie bei zeitanteiliger Berechnung auf Jahresbasis einen Betrag von 600 EUR oder die Prämie je Person einen Betrag von 200 EUR nicht übersteigen und die Versicherung eine Zusatzleistung zu einer Reisedienstleistung für die Dauer von höchstens 3 Monaten darstellt.
7 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen
7.1 Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns vermittelten Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Reiseveranstalter, Unternehmen oder Leistungserbringer, die Sie abgedruckt in dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder Katalog finden, der Ihnen in aller Regel vorliegt. Bei telefonischer oder schriftlicher Buchung sowie bei Buchungen per E-Mail erklärt der Kunde mit Vertragsabschluss, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
7.2 Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife; zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage sowie Beförderungsbedingungen und Tarifbekanntmachungen der Deutschen Bahn.
8 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten
8.1 Bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungsleistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaften, Bahn oder anderen Dienstleistern.
8.2 Als die Buchung abwickelnde Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.
8.3 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger gelten die Allgemeine Beförderungsbedingungen des Leistungsträgers sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und – soweit auf dem jeweiligen Fluganwendbar – die Vorschriften der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 sowie des Montrealer Übereinkommens.
9 Aufwendungsersatz
9.1 Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Reiseveranstalter, Unternehmen und Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese entsprechende Vorauszahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen werden Vorauszahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung (Sicherungsscheine) nach §§ 651r bis 651t BGB iVm. Art. 252 EGBGB erhoben.
9.2 Preisänderungen Ihres Vertragspartners und der Leistungsträger unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Vertragspartner oder Leistungsträger belastet werden.
10 Vergütung des Reisevermittlers
10.1 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.
10.2 Wir bieten ihnen zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen unserer Service Pakete an, die sie fakultativ zu den jeweils angebotenen Preisen und Konditionen erwerben können.
10.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), berechnen wir für unsere damit im Zusammenhang stehenden Leistungen 30 EUR pro Reisenden.
11 Reiseunterlagen
Wir sind verpflichtet, gemeinsam mit dem Kunden die Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei muss der Kunde erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen er dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.
12 Reklamationen
Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen nehmen wir für den Reiseveranstalter entgegen. Wir weisen aber darauf hin, dass reisevertragliche Rechte und Ansprüche bei Reisemängeln (§ 651i BGB), Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungs-vertragliche Regulierungsansprüche nicht uns gegenüber durchgesetzt werden können, sondern nur gegenüber dem betreffenden Reiseveranstalter, Leistungsträger und Versicherer geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstigen Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer.
13 Haftung des Reisevermittlers
13.1 Als Reisevermittler haften wir den Kunden gegenüber auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch einen technischen Fehler in unserem Buchungssystem (Buchungsfehler) entsteht, es sei denn, wir haben den technischen Fehler nicht zu vertreten oder der Fehler wurde während des Buchungsvorgang vom Kunden verschuldet oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.
13.2 Als Reisevermittler haften wir nicht für das Zustandekommen der Verträge zwischen unseren Kunden und den vermittelten Leistungsträgern.
13.3 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Da gilt nicht, soweit wir unsere gesetzlichen Pflichten zur vorvertraglichen Information des Reisenden oder zur Kundengeldabsicherung nicht ordnungsgemäß erfüllen, oder bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen ausnahmsweise als Reiseveranstalter angesehen werden können. §§ 651b, 651c, 651v und § 651w BGB bleiben insoweit unberührt.
13.4 Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
13.5 Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
14 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
14.2 Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
15 Rechtswahl, Streitschlichtung, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen unseren Kunden und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.2 Als Vermittler von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen
nehmen wir nicht an Streitschlichtungen nach Maßgabe des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes teil und sind hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.
15.3 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser ausschließlicher Gerichtsstand an dem für unseren Unternehmenssitz zuständigen Gerichtsort.
15.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages nicht berührt.
Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen
1 Anwendung
1.1 Diese ARB gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen und Reiseleistungen im Sinne von § 651a Abs. 4 BGB, die keine Pauschalreise darstellen sowie für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB.
1.2 Für Geschäftsreisen gelten diese ARB nur soweit, als diesen kein Rahmenvertrag über die Organisation von Geschäftsreisen zugrunde liegt.
1.3 Für den Vertrag mit dem Reiseveranstalter gelten die jeweiligen AGB und ARB des Veranstalters.
2 Abschluss des Pauschalreisevertrages
2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung (Leistungsbeschreibung) und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese bei Buchung vorliegen. Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
2.2 Bucht der Kunde für mehrere Reiseteilnehmer, steht er für die Vertragsverpflichtungen aller Reisenden ein.
2.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde persönlich oder elektronisch übermittelt eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält.
2.4 Weicht die Bestätigung von der ursprünglichen Buchung ab, liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an dass er 2 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
2.5 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen gemäß Art. 250 § 3
Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
2.6 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Brief, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste) abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht besteht. In diesen Fällen bestehen lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
3 Bezahlung und Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein)
3.1 Der Reiseveranstalter und ein die Reise vermittelndes Reisebüro dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Zur Absicherung gezahlter Kundengelder hat der Reiseveranstalter einen Kundengeldabsicherungsvertrag abgeschlossen. Hierdurch ist für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz nach § 651r BGB iVm. Art. 252 EGBGB sichergestellt, dass dem Kunden, sofern Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und etwaig notwendige Aufwendungen erstattet werden, die für die vertraglich vereinbarte Rückreise, z.B. einen Bus-, Flug- oder Fährtransfer, anfallen. Der Kunde hat in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen die im Sicherungsschein benannte Versicherungsgesellschaft, die mit der Schadenregulierung und der Verwaltung der Insolvenzversicherung betraut ist. Ein Sicherungsschein wird dem Kunden zusammen mit der Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) ausgehändigt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Reisebestätigung die Beträge für Vorauszahlungen (Anzahlungen) und Restzahlungen sowie gegebenenfalls für Stornierungen.
3.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung nebst Sicherungsschein eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Prämien für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Vorauszahlung fällig.
3.3 Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Systemgebühren sind mit Reservierung, spätestens jedoch mit Ausstellung, sofort zur Zahlung fällig. Sie sind bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
3.4 Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zahlbar, soweit feststeht, dass die Reise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt wird und die Reiseunterlagen zur Abholung bereit liegen. Sollen die Reiseunterlagen dem Kunden vereinbarungsgemäß zugesandt werden, muss zuvor der Gesamtreisepreis bezahlt oder dessen Bezahlung durch den Kunden in geeigneter Weise sichergestellt sein. Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, ist unter den vorgenannten Voraussetzungen der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
3.5 Die Gebühren im Falle einer Stornierung sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden jeweils sofort fällig.
3.6 Der Kunde kann Zahlungen auch mit einer Kreditkarte leisten. Der Reiseveranstalter (ggf. der Reisevermittler) benötigt hierzu die Adresse des Kunden oder ggf. die Adresse des Empfängers der Reiseunterlagen sowie das Einverständnis des Kunden zur Abbuchung von der Kreditkarte.
Der Kunde kann bis 30 Tage vor Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen. Der Reiseveranstalter benötigt dafür den Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und ggfs. die E-Mail-Adresse des Kunden.
3.7 Bei der Buchung über einen Reisevermittler können Zahlungen auf den Reisepreis auch an den Reisevermittler geleistet werden, wenn dem Kunden von jenem Reisevermittler eine Bestätigung des Vertrages zur Verfügung gestellt wurde und die Annahme von Zahlungen durch diesen Reisevermittler nicht in hervorgehobener Form gegenüber dem Kunden ausgeschlossen wurde.
3.8 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch offenstehende Zahlungen vorgenommen werden.
3.9 Sollten dem Kunden die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, soll der Kunden dies sodann umgehend dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler anzeigen. Dem Kunden wird in seinem eigenen Interesse empfohlen, den Reiseplan nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
3.10 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seinen gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach angemessener Fristsetzung von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt. Der Reiseveranstalter kann bei einem Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung vom Kunden Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 7 verlangen. Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich der Reiseveranstalter zudem vor, für die zweite und jede weitere Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 2,50 EUR zu erheben.
3.11 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, hat der Kunde diese gesondert zu zahlen.
4 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornogebühren
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Die Rücktrittsgebühren werden von dem jeweiligen Reiseveranstalter festgelegt und sind Bestandteil des entsprechenden Vertrages über die Buchung einer Pauschalreise.
4.4 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten werden kann.
5 Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Auf Wunsch des Kunden nimmt der Reiseveranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 9.5.2.1 bis zum 46. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten bspw. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR pro Person erhoben. Preisdifferenzen die bei den jeweiligen Leistungsträgern wie Fluggesellschaften, Hotels etc. anfallen werden dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.
5.2 Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (bspw. Änderung der Zimmerkategorie, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt.
5.3 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende schriftlich erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.4 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
5.5 Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 15 EUR zu verlangen. Gegen-über Leistungsträgern (bspw. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
5.6 Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der Kunde, bzw. der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Der Reiseveranstalter erhebt und verarbeitet Kundendaten für die Erstellung von Reiseangeboten und zur Buchung und Durchführung von Pauschalreisen und Reiseleistungen. Zum Zwecke der Reisedurchführung werden Kundendaten an Dritte (Leistungsträger, Behörden, Fluggesellschaften) in den von dem Kunden besuchten Destinationen im notwendigen Umfang weitergeleitet. Alle personenbezogenen Daten der Reisenden werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten findet der Kunde in den im Internet veröffentlichten Hinweisen des Reiseveranstalters zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung (Datenschutzerklärung).
7 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für juristische Auseinandersetzungen gelten die Bedingungen und der Gerichtsstand des jeweiligen Reiseveranstalters.
Reisevermittler:
PB Reisen
Zum Rott 8
49586 Merzen
Telefon: (+49) 05466-2820376
E-Mail: welcome@travelservice-deluxe.de
Inhaber: Peter Bradtke
Stand: August 2024